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Steuern

Steuererklärung für Kapitalgesellschaften 2025

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VorschauDokumentvorschau: Steuererklärung für Kapitalgesellschaften 2025 — Steuern (5)
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Verwendungszweck des Formulars

Das Formular mit der Nummer 5 605.040.13d dient der Steuererklärung für Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften (AG), Kommandit-AG, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), sowie Genossenschaften und ausländische Personengesamtheiten für die Steuerperiode 2025. Es ist ein zentrales Dokument, um die steuerlichen Verpflichtungen gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) sowie den kantonalen Steuerbehörden zu erfüllen.

Das Ziel dieses Formulars ist es, die steuerpflichtigen Einkünfte und das Vermögen der genannten Unternehmen korrekt zu erfassen, um die entsprechende Steuerschuld zu berechnen. Es bildet die Grundlage für die Festsetzung der direkten Bundessteuer sowie der kantonalen und gemeindlichen Steuern.

Wer muss das Formular ausfüllen?

Alle in der Schweiz ansässigen Kapitalgesellschaften, Genossenschaften sowie ausländische Personengesamtheiten, die im Steuerjahr 2025 steuerpflichtig sind, sind verpflichtet, dieses Formular auszufüllen und einzureichen. Dazu zählen:

  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Kommandit-AG
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Genossenschaften
  • Ausländische Personengesamtheiten, die in der Schweiz steuerpflichtig sind

Unternehmen, die gesetzlich zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind, müssen zusätzlich eine Geldflussrechnung einreichen.

Wichtige Hinweise zum Ausfüllen

Beim Ausfüllen des Formulars ist auf die Genauigkeit und Vollständigkeit zu achten. Es ist nur die Angabe ganzer Frankenbeträge zu verwenden. Die Steuererklärung umfasst die Jahresrechnung des abgeschlossenen Geschäftsjahres 2025, bestehend aus Erfolgsrechnung, Bilanz und Anhang.

Bei Unternehmen, die eine Revision durch eine Revisionsstelle durchführen lassen, ist zusätzlich eine Geldflussrechnung beizulegen.

Das Formular ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen, um Verzögerungen oder Rückfragen durch die Steuerbehörden zu vermeiden.

Struktur und wichtige Bestandteile des Formulars

Angaben zum Unternehmen

  • Genau Bezeichnung der Firma
  • Hauptsitz und eventuelle Zweigniederlassungen im In- und Ausland
  • Zweck des Unternehmens
  • Datum der Gründung und der Eintragung ins Handelsregister
  • Register-Nummer

Vertretung und Vollmacht

Das Formular enthält einen Abschnitt für die Angabe des Vertreters oder der Vertreterin sowie eine Vollmachtserklärung. Bei vertraglicher Vertretung müssen die unterschriftsberechtigten Personen diese Vollmacht ausfüllen und unterzeichnen. Die Vollmacht gilt bis zum Einreichen der Steuererklärung für die nächste Steuerperiode, sofern kein Widerruf erfolgt.

Erfolgsrechnung und Steuerberechnung

Der zentrale Teil des Formulars ist die Angabe des Reingewinns beziehungsweise -verlusts für das Jahr 2025. Dabei sind verschiedene steuerlich relevante Aufwendungen und Erträge zu berücksichtigen, inklusive nicht abzugsfähiger Aufwendungen, steuerfreier Erträge sowie Abzüge.

Steuerliche Anpassungen und Gewinnverwendung

Es sind Angaben zu Vorjahresverlusten, steuerbaren Reingewinnen sowie zur Gewinnverwendung laut Beschluss der General- oder Gesellschafterversammlung zu machen. Hierzu gehören auch Angaben zu Dividenden, Reserven und Zuwendungen an Vorsorgeeinrichtungen.

Online-Bearbeitung inklusive

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Kein Drucken nötig: Daten in die Kästchen des amtlichen Formulars tippen, ankreuzen und das fertige PDF herunterladen.

  1. 1In die Formularkästchen tippen
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Einreichung und Fristen

Das ausgefüllte Formular ist bis zu einem vom Steueramt festgelegten Termin an die angegebene Adresse zu senden. Digitale Einreichungen können über die Plattform EasyGov.swiss oder AGOV erfolgen, sofern vom zuständigen Steueramt zugelassen.

Es ist empfehlenswert, alle Beilagen, inklusive der Jahresrechnung und etwaiger zusätzlicher Dokumente, beizufügen, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.

Häufige Fehler beim Ausfüllen

  • Unvollständige oder unklare Angaben zum Unternehmen
  • Falsche oder ungenaue Beträge in Franken, insbesondere bei Aufwendungen und Erträgen
  • Vergessen, die Vollmacht bei vertraglicher Vertretung auszufüllen oder zu unterzeichnen
  • Nicht Einhalten der Fristen für die Einreichung
  • Fehlerhafte oder unvollständige Beilage der Jahresrechnung oder der Geldflussrechnung

Um Verzögerungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, das Formular sorgfältig zu prüfen und bei Unsicherheiten die entsprechenden Hinweise und Wegleitungen der ESTV zu beachten.

Häufig gestellte Fragen

Wer muss das Formular 5 605.040.13d ausfüllen?

Kapitalgesellschaften wie AG, GmbH, Genossenschaften und ausländische Personengesamtheiten für die Steuerperiode 2025.

Was ist der Zweck des Formulars?

Es dient der Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen gegenüber ESTV und kantonalen Steuerbehörden.

Wann ist die Steuererklärung einzureichen?

Bis zum festgelegten Abgabetermin für die Steuerperiode 2025, in der Regel innerhalb der gesetzlichen Fristen.

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