Zum Inhalt springen
Behörden & Verwaltung

Formulare für Verständigungs- und Schiedsverfahren im Steuerrecht

Offizielles DokumentBehörden & Verwaltung

Zweck und Bedeutung des Formulars Verstaendigungs_Schiedsverfahren

Das offizielle Formular mit dem Titel Verstaendigungs_Schiedsverfahren dient der Durchführung eines Verständigungs- und Schiedsverfahrens im Rahmen der internationalen Steuerzusammenarbeit. Es stellt eine zentrale Verwaltungsleistung des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) dar, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und EU-Schiedskonventionen sicherzustellen. Dieses Verfahren ist ausschließlich auf Antrag der betroffenen Steuerpflichtigen möglich und zielt darauf ab, grenzüberschreitende steuerliche Streitigkeiten zu klären und eine Verständigung mit ausländischen Steuerbehörden zu erreichen.

Das Formular ist somit ein wesentliches Instrument für Steuerpflichtige, die in internationalen Steuerangelegenheiten eine Klärung ihrer Verhältnisse anstreben. Es trägt dazu bei, Unklarheiten bei grenzüberschreitenden Transaktionen zu vermeiden und die steuerliche Rechtssicherheit zu erhöhen. Zudem ermöglicht es den Behörden, die Verarbeitungsaktivitäten transparent und rechtskonform durchzuführen.

Vorbereitung und Ausfüllhinweise des Formulars

Bei der Nutzung des Verstaendigungs_Schiedsverfahren-Formulars sollten Antragsteller sorgfältig alle erforderlichen Angaben vorbereiten. Dazu gehören insbesondere:

  • Persönliche Daten des Antragstellers sowie gegebenenfalls seiner Vertreter, inklusive Name und Anschrift
  • Relevante steuerliche Verhältnisse, wie Einkünfte, Steuerbescheide und Steuererklärungen
  • Angaben zu grenzüberschreitenden Transaktionen und Tätigkeiten, die für das Verfahren von Bedeutung sind
  • Verfahrensbezogene Informationen wie Antragseingang, Verfahrensgegenstand, umstrittene Bemessungsgrundlage sowie Erledigungsdatum
  • Namen und Kontaktdaten der bearbeitenden Personen beim BZSt sowie bei den ausländischen Behörden

Eine vollständige und korrekte Dokumentation erleichtert die Bearbeitung durch die zuständigen Stellen und trägt zur Vermeidung von Verzögerungen bei.

Elektronischer Einreichungsprozess und Fristen

Das Formular Verstaendigungs_Schiedsverfahren ist im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in das digitale Verwaltungsportal integriert. Steuerpflichtige können den Antrag bequem online über das entsprechende Portal des BZSt einreichen. Dabei ist die eID-Funktion des Personalausweises eine hilfreiche Unterstützung, um die Identität sicher zu bestätigen.

Es ist zwingend notwendig, die Fristen für die Antragstellung einzuhalten. Da das Verfahren nur auf Antrag erfolgt, sollte die Einreichung zeitnah erfolgen, um eine fristgerechte Bearbeitung zu gewährleisten. Die Fristen sind in der jeweiligen gesetzlichen Grundlage geregelt, wobei die Antragstellung vor Beginn des Verfahrens erfolgen sollte, um eine reibungslose Abwicklung zu sichern.

Verarbeitung und Speicherung der Daten

Im Rahmen des Verständigungs- und Schiedsverfahrens verarbeitet das BZSt personenbezogene Daten gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere Art. 12, 13 und 14. Zu den verarbeiteten Daten gehören:

  • Name, Anschrift und steuerliche Verhältnisse der Antragsteller
  • Verfahrensbezogene Informationen und Korrespondenz
  • Namen und Kontaktdaten der Bearbeiter sowie ausländischer Behörden

Die Daten werden ausschließlich für die Durchführung des Verfahrens sowie für statistische Zwecke genutzt. Die Speicherung erfolgt nach den aktuellen Vorgaben des Bundesfinanzministeriums, wobei die Dauer der Datenaufbewahrung noch in Abstimmung ist. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben zur Aufbewahrung von Unterlagen der Finanzverwaltung beachtet.

Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben im Rahmen der DSGVO umfangreiche Rechte, darunter das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Zudem besteht das Recht auf Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen die Datenverarbeitung. Bei Fragen oder Beschwerden können sich Betroffene an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden, die in Deutschland die Landesdatenschutzbehörden sind.

Kontakt und Auskunftsmöglichkeiten

Das BZSt stellt für Fragen zur Datenverarbeitung und zum Verfahren die folgende Kontaktadresse bereit:

Bundeszentralamt für Steuern An der Küppe 1 53225 Bonn Telefon: 0228 406-0 E-Mail: [email protected] Datenschutzbeauftragter: [email protected]

Hier können Betroffene Auskünfte zu ihren gespeicherten Daten erhalten, Unstimmigkeiten klären oder ihre Rechte geltend machen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist das Formular Verstaendigungs Schiedsverfahren?

Es ist ein offizielles Formular des BZSt für internationale Verständigungs- und Schiedsverfahren im Steuerbereich.

Wozu dient das Formular?

Es unterstützt die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei Doppelbesteuerungsabkommen und EU-Schiedskonventionen.

Wer nutzt das Formular?

Steuerbehörden und Unternehmen im Rahmen der internationalen Steuerzusammenarbeit.

Ähnliche Dokumente