Einleitung und Zweck des Formulars 13b – Vollständigkeitsbescheinigung
Das Formular 13b – Vollständigkeitsbescheinigung ist ein offizielles Dokument der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), das im Rahmen der direkten Bundessteuer verwendet wird. Es dient dazu, die vollständige Aufstellung der finanziellen Beziehungen eines Steuerpflichtigen gegenüber Banken, Treuhändern oder anderen Vertragspartnern zu dokumentieren. Ziel ist es, die Transparenz hinsichtlich aller Konten, Depots und vertraglichen Verhältnisse sicherzustellen, die im betreffenden Steuerjahr geführt wurden.
Wer ist zur Einreichung des Formulars verpflichtet?
Das Formular 13b ist in erster Linie von Steuerpflichtigen auszufüllen, die im Verlauf des Steuerjahres finanzielle Konten, Depots oder vertragliche Beziehungen bei Banken oder anderen Institutionen unterhalten haben. Dabei ist es unerheblich, ob diese Konten eröffnet, geschlossen oder verändert wurden. Die Verpflichtung besteht, um der Steuerbehörde eine vollständige Übersicht aller relevanten Finanzbeziehungen zu gewährleisten, was insbesondere bei grenzüberschreitenden Vermögensverhältnissen von Bedeutung ist.
Inhalt und Ausfüllhinweise des Formulars
Das Formular ist in mehrere Abschnitte gegliedert und erfordert die Angabe folgender Informationen:
- Persönliche Daten: Name, Vorname, Adresse sowie Bank- oder Kontobezeichnung.
- Auflistung der Konten und vertraglichen Beziehungen: Hier werden alle Konten, Depots, Treuhandanlagen, Termingelder, Schrankfächer und weitere vertragliche Verhältnisse aufgeführt. Für jedes Konto sind das Eröffnungs- und das Aufhebungsdatum anzugeben.
- Spezifische Angaben: Bei Treuhandanlagen, Termingeldern und Treuhandgeschäften ist zusätzlich der Betrag anzugeben. Bei gemeinschaftlichen Konten ist die entsprechende Kennzeichnung mit einem «G» vorzunehmen.
Auf der Rückseite des Formulars sind weitere Details zu den einzelnen Konten und Verträgen aufzuführen, inklusive der jeweiligen Währungseinheit (z. B. CHF, EUR, USD).
Vorgehensweise bei der Einreichung
Das Formular kann entweder in Papierform eingereicht oder elektronisch über die Plattform EasyGov.swiss bzw. AGOV hochgeladen werden. Für die elektronische Übermittlung ist eine Registrierung bei den entsprechenden Diensten notwendig. Bei der Einreichung in Papierform ist das Formular vollständig ausgefüllt, unterschrieben und an die zuständige Steuerbehörde zu senden.
Es ist wichtig, alle Angaben sorgfältig und wahrheitsgemäß zu machen, um mögliche steuerliche Konsequenzen zu vermeiden. Unvollständige oder falsche Angaben können als Steuerbetrug gewertet werden, was mit erheblichen Strafen verbunden ist.
Fristen und Gültigkeit
Das Formular ist für die Steuerperiode 2025 vorgesehen. Die Frist zur Einreichung richtet sich nach den jeweiligen kantonalen Vorgaben, in der Regel jedoch bis zum Ende der Steuererklärung. Es empfiehlt sich, das Formular zeitnah nach Erhalt der entsprechenden Aufforderung auszufüllen, um Verzögerungen bei der Steuerveranlagung zu vermeiden.
Füllen Sie Ihr Formular direkt online aus
Kein Drucken nötig: Daten in die Kästchen des amtlichen Formulars tippen, ankreuzen und das fertige PDF herunterladen.
- 1In die Formularkästchen tippen
- 2Mit einem Klick ankreuzen
- 3Speichern und PDF herunterladen
Folgen bei Nicht-Einhaltung
Weigert sich der Steuerpflichtige, die Vollständigkeitsbescheinigung anzufordern oder der Steuerbehörde vorzulegen, können entsprechende Ordnungsbusse verhängt werden. Ebenso sind Strafen bei unvollständigen oder falschen Angaben möglich. Für Banken und andere Institutionen, die das Formular ausstellen, gelten ebenfalls Sanktionen bei Falsch- oder Fahrlässigkeitsfällen, die bis zu 50'000 Franken betragen können.
Kontakt und Unterstützung
Bei Fragen zum Ausfüllen des Formulars oder bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, direkt Kontakt mit der kantonalen Steuerverwaltung aufzunehmen. Zudem stehen die offiziellen Hilfsangebote der ESTV sowie die digitalen Plattformen EasyGov.swiss und AGOV für eine Unterstützung bei der elektronischen Einreichung zur Verfügung.
