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Steuern

Bescheinigung über Bezüge von Verwaltungsräten 2025

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VorschauDokumentvorschau: Bescheinigung über Bezüge von Verwaltungsräten 2025 — Steuern (12)
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Verwendung und Zweck des Formulars 12 – Bescheinigung über Bezüge von Verwaltungsräten und Organen der Geschäftsführung

Das Formular 12, ausgestellt von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), dient der Dokumentation der Einkünfte von Mitgliedern der Verwaltung, des Aufsichtsrats oder des Vorstands einer juristischen Person im Jahr 2025. Es ist ein offizielles Dokument, das im Rahmen der steuerlichen Veranlagung benötigt wird, insbesondere im Zusammenhang mit der direkten Bundessteuer (DBG).

Die Bescheinigung ist notwendig, um die von den Mitgliedern der Geschäftsleitung oder der Verwaltungsorgane bezogenen Bezüge transparent und nachvollziehbar darzulegen. Sie bildet eine wichtige Grundlage für die Steuerbehörden, um die steuerliche Deklaration korrekt zu prüfen und etwaige Steuerpflichten zu ermitteln. Das Formular enthält Angaben zu den einzelnen Personen, ihren Wohnorten sowie den jeweiligen Bezügen in Franken, die im betreffenden Jahr ausgerichtet wurden.

Wer muss das Formular ausfüllen?

Das Formular 12 ist von juristischen Personen auszufüllen, die im Rahmen ihrer steuerlichen Pflichten die Bezüge ihrer Mitglieder der Verwaltung, des Aufsichtsrats oder des Vorstands deklarieren müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die betreffenden Personen in der Schweiz oder im Ausland wohnhaft sind. Die Pflicht zur Einreichung besteht unabhängig vom Sitz der Person, sofern sie im Jahr 2025 solche Bezüge erhalten hat.

Unternehmen, die in der Schweiz steuerpflichtig sind, müssen diese Bescheinigung bis zum festgelegten Termin bei der kantonalen Steuerverwaltung einreichen. Wird eine Person gleichzeitig als Angestellte/r des Unternehmens tätig, sind sämtliche Bezüge aus beiden Funktionen auf einem Lohnausweis (Formular 11) auszuweisen. Das Formular 12 ergänzt diese Angaben, um eine vollständige Übersicht der Einkünfte zu gewährleisten.

Wie wird das Formular ausgefüllt?

Beim Ausfüllen des Formulars sind die folgenden Schritte zu beachten:

  • Angabe der Firmenbezeichnung und Adresse: Vollständiger Name und Adresse des Unternehmens.
  • Erfassung der Mitglieder: Für jede Person, die im Jahr 2025 in der Geschäftsleitung oder im Verwaltungsrat tätig war, sind Name, Vorname und Wohnort anzugeben.
  • Bezüge 2025: Die Beträge, die den einzelnen Mitgliedern ausbezahlt wurden, sind gemäß Ziffer 11 des Lohnausweises in Franken anzugeben.
  • Unterschrift und Datum: Das Formular ist vom rechtlich vertretungsberechtigten Vertreter des Unternehmens zu unterschreiben und mit Datum zu versehen.

Das Ausfüllen erfolgt auf Grundlage der Lohnausweise (Formular 11), die den Mitgliedern der Verwaltung ausgestellt wurden. Es ist wichtig, die Angaben sorgfältig zu prüfen, um Fehler und Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Welche Unterlagen sind beizulegen?

Dem Formular sind in der Regel folgende Dokumente beizufügen:

  • Explizite Lohnausweise (Formular 11): Für die einzelnen Mitglieder, auf denen die Bezüge detailliert ausgewiesen sind.
  • Weitere Belege: Falls vorhanden, können zusätzliche Dokumente, die die Bezüge belegen, beigelegt werden.

Wo und wie ist das Formular einzureichen?

Das ausgefüllte Formular 12 ist bis zum festgelegten Termin bei der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung einzureichen. Die Einreichung kann in der Regel in Papierform erfolgen, wobei die jeweiligen kantonalen Vorgaben zu beachten sind. Für eine vereinfachte und schnelle Abwicklung bietet die ESTV auch die digitale Einreichung über die Plattform EasyGov.swiss oder das elektronische Steuerportal AGOV an.

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  1. 1In die Formularkästchen tippen
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Nach der Einreichung wird die Bescheinigung an die kantonale Steuerverwaltung weitergeleitet, insbesondere bei Personen mit Wohnsitz in anderen Kantonen. Es ist daher ratsam, die korrekte Adresse und Register-Nummer anzugeben, um eine reibungslose Weiterleitung sicherzustellen.

Häufige Fehler beim Ausfüllen des Formulars

  • Unvollständige Angaben: Fehlende oder ungenaue Nennung der Bezüge oder der Personendaten.
  • Falsche Beträge: Ungenauigkeiten bei der Angabe der Franken-Beträge, insbesondere bei der Umrechnung oder bei Tantiemen.
  • Nicht rechtzeitig eingereicht: Verspätete Abgabe kann zu Verzögerungen bei der Steuerveranlagung führen.
  • Fehlerhafte Unterschrift: Das Formular muss vom rechtlich vertretungsberechtigten Vertreter unterschrieben sein.

Um Unklarheiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Anleitungen und Hinweise auf der offiziellen Website der ESTV sowie die Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises sorgfältig zu studieren. Bei Unsicherheiten kann eine Rücksprache mit der kantonalen Steuerverwaltung hilfreich sein.

Häufig gestellte Fragen

Was ist das Formular 12?

Das Formular 12 ist eine offizielle Bescheinigung der Eidgenössischen Steuerverwaltung, die die Einkünfte von Verwaltungsräten und Geschäftsführern im Jahr 2025 dokumentiert.

Wofür wird das Formular benötigt?

Es wird im Rahmen der steuerlichen Veranlagung benötigt, insbesondere für die direkte Bundessteuer, um die Einkünfte der betreffenden Personen nachzuweisen.

Wer stellt das Formular aus?

Das Formular wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ausgestellt.

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