Was ist der Antrag auf Speicherung von Übermittlungssperren?
Der Antrag auf Speicherung von Übermittlungssperren ist ein offizielles Formular, das von Bürgerinnen und Bürgern in München beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) eingereicht werden kann. Ziel dieses Antrags ist es, die Weitergabe persönlicher Daten an bestimmte Empfänger zu verhindern oder einzuschränken. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn Sie Ihre Privatsphäre schützen möchten und keine Auskünfte an bestimmte Stellen oder Institutionen erhalten wollen.
Wer sollte den Antrag stellen?
Der Antrag richtet sich an alle Personen, die in München gemeldet sind und ihre Datenübermittlung in bestimmten Fällen einschränken möchten. Das betrifft insbesondere:
- Personen, die keine Auskünfte an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften erhalten möchten, insbesondere in Bezug auf Ehe- oder Familienstand sowie Alters- und Ehejubiläen.
- Personen, die keine Informationen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen oder Jubiläen weitergeben möchten.
- Wahlberechtigte, die die Weitergabe ihrer Daten an Parteien, Wählergruppen oder andere Träger von Wahlvorschlägen bei Wahlen und Abstimmungen verhindern möchten.
Der Antrag ist insbesondere für Personen relevant, die besonderen Schutz ihrer persönlichen Daten wünschen und die Weitergabe an bestimmte Institutionen einschränken wollen.
Wie füllt man den Antrag aus?
Das Formular ist in schriftlicher Form auszufüllen. Es sind folgende Angaben erforderlich:
- Familienname und Vorname(n)
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Aktuelle Anschrift
Zusätzlich ist der Antrag mit Datum und Unterschrift zu versehen. Bei der Online-Beantragung erfolgt die Eingabe der Daten über das entsprechende Online-Formular auf der Webseite der Stadt München.
Wichtig ist, die Angaben vollständig und korrekt zu machen, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.
Welche Übermittlungssperren können beantragt werden?
Mit diesem Antrag können Sie die Speicherung und Weitergabe Ihrer Daten in folgenden Fällen widersprechen:
- Auskünfte an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 3 BMG), insbesondere in Bezug auf Ehe- oder Familienstand sowie Alters- und Ehejubiläen, an die Ihr Ehegatte, Lebenspartner, minderjährige Kinder oder Eltern (bei minderjährigen Antragstellern).
- Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger sowie an Presse und Rundfunk (§ 50 Abs. 2 und 5 BMG).
- Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene (§ 50 Abs. 1 und 5 BMG).
Durch den Antrag wird die Weitergabe Ihrer Daten in diesen Fällen grundsätzlich verhindert, sofern Sie dies wünschen.
Wo und wie kann der Antrag eingereicht werden?
Der Antrag kann auf verschiedenen Wegen eingereicht werden:
- Online: Über das Bürger-Portal der Stadt München unter www.muenchen.de/bb-kontakt. Das Online-Formular ist benutzerfreundlich gestaltet und ermöglicht eine schnelle Bearbeitung.
- Per Post: An das Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten, Bürgerbüro Auskünfte, Sperren, Ruppertstr. 19, 80466 München.
Bei der Einreichung per Post sollte das ausgefüllte und unterschriebene Formular beifügt werden. Für persönliche Vorsprache stehen die Öffnungszeiten des Bürgerbüros zur Verfügung.
Füllen Sie Ihr Formular direkt online aus
Kein Drucken nötig: Daten in die Kästchen des amtlichen Formulars tippen, ankreuzen und das fertige PDF herunterladen.
- 1In die Formularkästchen tippen
- 2Mit einem Klick ankreuzen
- 3Speichern und PDF herunterladen
Wichtige Hinweise und häufige Fehler
Bei der Beantragung ist auf folgende Punkte zu achten:
- Vollständige und korrekte Angaben sind essenziell, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Das Formular muss eigenhändig unterschrieben werden, insbesondere bei postalischer Einreichung.
- Das Datum der Antragstellung sollte aktuell sein.
- Vermeiden Sie unklare oder unleserliche Angaben, um Missverständnisse zu verhindern.
Es ist außerdem ratsam, eine Kopie des ausgefüllten Formulars für die eigenen Unterlagen aufzubewahren.
Fazit
Der Antrag auf Speicherung von Übermittlungssperren ist ein wichtiges Instrument, um die eigene Privatsphäre im Melderegister zu schützen. Durch die korrekte und rechtzeitige Einreichung beim Kreisverwaltungsreferat München können Bürgerinnen und Bürger selbst bestimmen, wer Zugriff auf ihre persönlichen Daten erhält und in welchen Fällen diese weitergegeben werden dürfen. Für Fragen und Unterstützung steht das Bürgerbüro sowie die Online-Dienste der Stadt zur Verfügung.
