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Behörden & Verwaltung

Befristete Freistellung vom Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten

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VorschauDokumentvorschau: Befristete Freistellung vom Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten — Behörden & Verwaltung (0109-3-1-2)
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Verfahrensübersicht: Antrag auf befristete Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht für Ihre Betriebsstätte

Der vorliegende Antrag richtet sich an Unternehmen, die vorübergehend keine Rundfunkbeiträge für ihre Betriebsstätte zahlen möchten. Er ist insbesondere relevant, wenn eine Betriebsstätte für einen Zeitraum von mindestens drei zusammenhängenden vollen Kalendermonaten stillgelegt werden soll. Das Formular ist bei der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice einzureichen und folgt den Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Rahmen der digitalen Verwaltung.

Situationsabhängigkeit und Anwendungsfälle

Unternehmen, die ihre Betriebsstätte temporär stilllegen, können eine befristete Freistellung vom Rundfunkbeitrag beantragen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Betriebsstätte aus wirtschaftlichen Gründen, saisonalen Schwankungen oder Renovierungsarbeiten vorübergehend geschlossen wird. Voraussetzung ist, dass die Stilllegung mindestens drei aufeinanderfolgende volle Kalendermonate umfasst. Ein solcher Antrag ist nur möglich, wenn die Stilllegung innerhalb eines Kalenderjahres erfolgt und die Betriebsstätte vollständig stillgelegt wird.

Wichtige Angaben im Antrag

1. Allgemeine Angaben

Beim Ausfüllen des Formulars sind alle Felder vollständig auszufüllen. Besonders wichtig ist die Angabe der Beitragsnummer, die auf dem Beitragsbescheid vermerkt ist. Die Angaben umfassen:

  • Firmenname
  • Beitragsnummer
  • Geschlecht und Nachname des Inhabers
  • Vorname des Inhabers
  • Straße und Hausnummer
  • PLZ und Ort
  • Telefonnummer für Rückfragen (freiwillige Angabe)

2. Antragstellung und Zeitraum der Stilllegung

Der Antrag muss die genauen Zeiträume der Betriebsstättenstilllegung enthalten. Es ist zu unterscheiden, ob die Stilllegung für die eigene Betriebsstätte oder eine andere Betriebsstätte beantragt wird:

2a. Stilllegung der eigenen Betriebsstätte

Hierbei beantragen Sie die Freistellung, weil Sie die genannte Betriebsstätte vollständig stilllegen wollen. Das Formular verlangt die Angabe:

  • Startdatum der Stilllegung (Tag, Monat, Jahr)
  • Enddatum der Stilllegung (Tag, Monat, Jahr)

2b. Stilllegung einer anderen Betriebsstätte

Falls die Betriebsstätte eines verbundenen Unternehmens oder einer Tochtergesellschaft stillgelegt wird, sind die entsprechenden Angaben ebenfalls im Formular zu machen:

  • Name der Betriebsstätte
  • Straße und Hausnummer
  • PLZ und Ort
  • Zeitraum der Stilllegung (von/bis)

Wichtige Hinweise zum Ausfüllen und Einreichen

Das Formular ist nur gültig, wenn es vollständig ausgefüllt, datiert und unterschrieben ist. Es ist zwingend erforderlich, einen Nachweis beizufügen, der die vorübergehende Stilllegung bestätigt. Geeignete Nachweise sind beispielsweise:

  • Bestätigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers
  • Bestätigung des örtlichen Fremdenverkehrsamts

Der Antrag darf nicht geheftet werden und muss in Blockbuchstaben sowie in Blau oder Schwarz ausgefüllt werden. Die Unterschrift sowie das Datum sind unerlässlich für die Gültigkeit des Antrags.

Online-Bearbeitung inklusive

Füllen Sie Ihr Formular direkt online aus

Kein Drucken nötig: Daten in die Kästchen des amtlichen Formulars tippen, ankreuzen und das fertige PDF herunterladen.

  1. 1In die Formularkästchen tippen
  2. 2Mit einem Klick ankreuzen
  3. 3Speichern und PDF herunterladen
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Einreichung und Kontakt

Der ausgefüllte Antrag ist an folgende Adresse zu senden:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln

Alternativ kann der Antrag auch online über das Portal des Beitragsservice eingereicht werden, wobei die digitalen Formulare den Vorgaben des OZG entsprechen. Für Rückfragen steht die telefonische Hotline unter der Nummer 01806 999 555 10 zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für einen Anruf aus deutschen Netzen 20 Cent pro Anruf betragen.

Fazit: Wichtige Punkte beim Antrag auf Freistellung

Unternehmen, die eine vorübergehende Betriebsstättenstilllegung planen, sollten frühzeitig den Antrag auf Freistellung stellen, um mögliche Beitragszahlungen zu vermeiden. Die Einhaltung der Fristen sowie die vollständige und korrekte Angabe aller erforderlichen Informationen sind entscheidend für die erfolgreiche Bearbeitung. Das Formular ist ein wichtiger Schritt, um die Beitragspflicht während der Stilllegungsphase auszusetzen, vorausgesetzt, alle Voraussetzungen sind erfüllt.

Häufig gestellte Fragen

Wer kann den Antrag auf befristete Freistellung stellen?

Unternehmen, die ihre Betriebsstätte für mindestens drei zusammenhängende Monate stilllegen möchten.

Wie lange kann die Freistellung beantragt werden?

Die Freistellung gilt für den Zeitraum der Stilllegung, mindestens jedoch drei Monate.

Wo ist der Antrag einzureichen?

Der Antrag ist beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice einzureichen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Betriebsstätte muss mindestens drei Monate stillgelegt werden, und der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden.

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