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Rückerstattung des US-Steuerrückbehalts beantragen

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Verwendung des Formulars R-US 164 – Antrag auf Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehalts USA in der Schweiz

Das Formular R-US 164 wurde von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) entwickelt, um Steuerpflichtige bei der Rückforderung des in der Schweiz abgezogenen zusätzlichen Steuerrückbehalts auf amerikanische Kapitalerträge zu unterstützen. Es richtet sich an Personen, die im Besitz von Erträgen aus amerikanischen Aktien oder Obligationen sind und diese im Steuerjahr 2025 erzielt haben. Ziel dieses Dokuments ist es, den betroffenen Steuerpflichtigen eine klare Anleitung für die korrekte Antragstellung zu bieten.

Wer sollte das Formular ausfüllen?

Das Formular ist von Personen auszufüllen, die in der Schweiz ansässig waren und im Jahr 2025 Erträge aus amerikanischen Wertschriften erzielt haben, auf welche der zusätzliche Steuerrückbehalt USA angewandt wurde. Dabei muss es sich um Kapitalerträge handeln, die im Eigentum oder in der Nutzniessung des Antragstellers oder einer von ihm steuerlich vertretenen Person (z. B. Ehepartner, minderjährige Kinder) stehen. Es ist wichtig, dass nur Erträge aus solchen Kapitalien berücksichtigt werden, bei denen der Rückbehalt tatsächlich abgezogen wurde.

Voraussetzungen und Fristen

Der Antrag ist im Kanton einzureichen, in dem der Steuerpflichtige am 31. Dezember 2025 seinen Wohnsitz hatte. Es wird empfohlen, den Antrag möglichst zusammen mit der Steuererklärung oder dem Antrag auf Rückerstattung der eidgenössischen Verrechnungssteuer einzureichen. Die Einreichung kann persönlich, per Post oder elektronisch erfolgen, wobei die Nutzung der Plattform EasyGov.swiss oder der digitalen Dienstleistung des Bundes (AGOV) bevorzugt wird.

Wichtige Unterlagen und Nachweise

Dem Antrag sind die von den schweizerischen Inkassostellen (wie Banken) ausgegebenen Sammelausweise über den zusätzlichen Steuerrückbehalt USA oder die Couponabrechnungen beizulegen. Diese Dokumente müssen den in der Schweiz vorgenommenen zusätzlichen Steuerrückbehalt ausweisen. Zudem sind Angaben zu den jeweiligen Kapitalanlagen erforderlich, insbesondere:

  • Bezeichnung der Wertpapiere (z. B. Name der Aktie oder Obligation)
  • Datum des Erwerbs, der Veräußerung, Rückzahlung oder Konversion der Titel im Jahr 2025
  • Der Kurs, Steuerwert am 31. Dezember 2025 sowie Bruttoertrag gemäss Abrechnung

Ausfüllhinweise zum Antrag

Das Formular ist sorgfältig und vollständig auszufüllen, um Verzögerungen oder Rückfragen seitens der Steuerbehörden zu vermeiden. Es beinhaltet folgende wichtige Abschnitte:

Persönliche Angaben

Name Vorname Adresse Wohnort
Eintragen des vollständigen Namens Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort

Angaben zu den Kapitalanlagen

Bezeichnung Stückzahl / Nennwert Datum der Transaktion Bruttoertrag Zusätzlicher Steuerrückbehalt USA
Aktien / Obligationen Zahl / Wert Datum In Franken In Franken

Bankverbindung für die Rückerstattung

Falls der Rückerstattungsbetrag nicht oder nur teilweise verrechnet wird, kann die Rückzahlung auf ein Postkonto oder Bankkonto erfolgen. Die entsprechenden Kontonummern sind hier anzugeben.

Einreichung des Antrags

Der vollständig ausgefüllte Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Beilagen bei der zuständigen kantonalen Steuerbehörde einzureichen. Es empfiehlt sich, eine Kopie der Sammelausweise oder Couponabrechnungen beizulegen, um die Bearbeitung zu beschleunigen. Bei elektronischer Einreichung ist die Nutzung der entsprechenden Plattformen zu bevorzugen.

Fehlerquellen und häufige Fehler bei der Antragstellung

Häufige Fehler, die bei der Antragstellung vermieden werden sollten, sind:

Online-Bearbeitung inklusive

Füllen Sie Ihr Formular direkt online aus

Kein Drucken nötig: Daten in die Kästchen des amtlichen Formulars tippen, ankreuzen und das fertige PDF herunterladen.

  1. 1In die Formularkästchen tippen
  2. 2Mit einem Klick ankreuzen
  3. 3Speichern und PDF herunterladen
Loslegen für CHF 0.85
  • Unvollständige Angaben zu den Kapitalanlagen, insbesondere fehlende Bezeichnungen oder Daten
  • Fehlerhafte oder unklare Angaben zum Ertrag oder Steuerrückbehalt
  • Vergessen, die Belege (Sammelausweise oder Couponabrechnungen) beizulegen
  • Falsche Kontonummern für die Rückerstattung

Die sorgfältige Prüfung aller Angaben vor der Einreichung erleichtert die Bearbeitung durch die Steuerbehörden und beschleunigt die Rückerstattung.

Fazit

Das Formular R-US 164 stellt ein zentrales Instrument für Steuerpflichtige dar, die im Jahr 2025 Erträge aus amerikanischen Wertpapieren erzielt haben und eine Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehalts USA beantragen möchten. Eine korrekte und vollständige Ausfüllung sowie die rechtzeitige Einreichung bei der zuständigen kantonalen Steuerbehörde sind unerlässlich, um den Anspruch erfolgreich geltend zu machen.

Häufig gestellte Fragen

Wer kann das Formular R-US 164 verwenden?

Steuerpflichtige in der Schweiz, die US-amerikanische Kapitalerträge erhalten und den zusätzlichen Steuerrückbehalt zurückfordern möchten.

Welche Erträge sind von der Rückerstattung betroffen?

Erträge aus amerikanischen Aktien und Obligationen, die im Steuerjahr 2025 erzielt wurden.

Wie wird das Formular eingereicht?

Das Formular kann bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) eingereicht werden, entweder online oder in Papierform.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Nachweise über die Kapitalerträge, Quellensteuerbescheinigungen und ggf. weitere Nachweise zur Identifikation.

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